Solider, respektvoller und fairer Umgang. Intime Annäherung an die schwierige Lebenssituation, wenn unsere Nächsten gehen.
Im Sinne und nach den Bestimmungen der §§ 14 und 20d bis 20a des Gesetzes. Nr. 364/1992 Slg. Über Verbraucherschutz in der geänderten Fassung unter Bezugnahme auf das Zivilgesetzbuch Nr. 89/2012 Slg. wird dem Verbraucher zur Verfügung gestellt (Kunde)
(1) Der Verkäufer muss den Verbraucher auf klare, verständliche und leicht zugängliche Weise über die außergerichtliche Streitschlichtungsstelle des Verbrauchers informieren, die für die Art des angebotenen oder vermittelten Produkts, Dienstes, Produkts oder der Dienstleistung materiell verantwortlich ist. Die Informationen müssen auch die Internetadresse dieser Einrichtung enthalten, die die Tschechische Handelsinspektion (www.coi.cz) ist. Wenn der Verkäufer eine Website betreibt, sind diese Informationen auch auf dieser Website enthalten.
(2) Im Falle von Streitigkeiten zwischen dem Verbraucher und dem Verkäufer, die nicht direkt zwischen den Parteien beigelegt wurden, stellt der Verbraucher dem Verbraucher die in Absatz 1 genannten Informationen in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung. "
(1) Dem Steuerpflichtigen wird eine hinreichend sichtbare und leserliche Bekanntmachung übermittelt, sofern die Angelegenheit den Ort nicht ausschließt, an dem die registrierten Verkäufe normalerweise durchgeführt werden. Ein Hinweis ist der Steuerpflichtige auf der Website, auf der die Waren oder Dienstleistungen angeboten werden, anzubringen.
a) Der Text "Gemäß dem Gesetz über die Verkaufsunterlagen ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Quittung auszustellen und die erhaltenen Einnahmen bei dem Steuerverwalter im Falle eines technischen Ausfalls spätestens 48 Stunden online zu registrieren.", wenn der Steuerpflichtige den Verkauf an einer bestimmten Verkaufsstelle erfasst im normalen Modus oder
b) der Text "Nach dem Umsatzregistergesetz ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Rechnung auszustellen. Der Empfänger der Einnahmen erfasst Einnahmen unter einer vereinfachten Regelung, dh er muss die erhaltenen Einnahmen spätestens innerhalb von 5 Tagen beim Steuerverwalter melden." Verkäufe im vereinfachten Modus durchführen.
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